Schweizer Banker sollen weniger Boni kassieren

Die Eidgenossinnen und Eidgenossen haben entschieden: BankmanagerInnen sollen in Zukunft weniger Geld aus Boni und sonstigen Prämien erhalten, die Gehälter sollen stärker reguliert werden. Bei der Volksabstimmung am 3. März sprachen sich knapp 68 Prozent der WählerInnen dafür aus, die Rechte der (Klein-) AktionärInnen zu stärken. Künftig sollen sie über die Gehälter an der Spitze entscheiden. In den kommenden Monaten soll das Schweizer Parlament dazu ein Gesetz ausarbeiten.

Die „Volksinitiative gegen die Abzockerei“ wurde vom Thomas Minder gegründet. Seit fünf Jahren kämpft der mittelständische Unternehmer gegen Gehaltsexzesse bei Banken. Jetzt hat er sein Ziel erreicht: Knapp 68 Prozent seiner Landsleiute stimmten für die Regulierung von Managergehältern. Bonuszahlung beim Weggang aus einem Konzern oder Begrüßungsprämien vor dem Beginn eines Arbeitsverhältnisses sollen in Zukunft sogar ganz verboten werden. Zuwiderhandlungen können mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren bestraft werden. Damit bekommt die Schweiz eines der schärfsten Aktienrechte der Welt.

Nun reibt man sich erst einmal die Augen: So ein scharfes Gesetz gerade in der Schweiz? Doch gerade Schweizer Banker verdienen sich eine goldene Nase: laut Spiegel Online verdiente Novartis-Chef Daniel Vasella im Jahr 2011 15 Millionen Schweizer Franken (zwölf Millionen Euro). Zusätzlich erhielt er umgerechnet 60 Millionen Euro bei seinem Abgang aus der Firma. 11,2 Millionen Franken erhielt Paul Bulcke von Nestlé und immerhin noch zehn Millionen Franken verdiente Ernst Tanner vom Schokoladengiganten Lindt & Sprüngli. Spiegel Online rechnet aus, dass ein Konzernchef 2011 in der Schweiz durchschnittlich acht Millionen Euro verdiente – verglichen mit 6,7 Millionen Euro in Deutschland oder Großbritannien. Welche Wertschöpfung hinter solchen Zahlen stecken soll, ist Otto Normalverbraucher kaum zu vermitteln. Doch kann man das so einfach: Per Gesetz Prämien und Boni verbieten? In der ZEIT-Ausgabe vom 6. März streiten sich Mark Schieritz und Josef Joffe um die besseren Argumente.

Begrenzung von Boni: Sicherung des sozialen Friedens oder unerlaubte Einmischung?

Schieritz ist klar der Meinung, dass die Begrenzung der Boni notwendig ist, um den sozialen Frieden aufrecht zu erhalten. Man könne den Menschen nicht mehr vermitteln, warum ein Spitzenmanager bis zu 180 mal mehr verdient als ein Durchschnittsarbeitnehmer oder eine Durchschnittsarbeitnehmerin (aktuelle Zahlen aus den Dax-Unternehmen). Das Argument, „die kompetenten Leute würden doch dann ins Ausland abwandern“, hält er für eine leere Drohung. Zuguterletzt verweist Schieritz auf die Politik zu Kohls Zeiten: Da gab es noch den Spitzensteuersatz von 53 Prozent, da gab es noch die Vermögenssteuer und auch bei Erbschaften langte der Staat kräftig zu, heute ist die Vermögenssteuer abgeschafft, bei Erbschaften gibt es jede Menge Ausnahmen und der Spitzensteuersatz ist um sechs Prozent auf 47 Prozent gesunken – gute Aussichten für die besser Betuchten. Josef Joffe hält dagegen: Im Zweifel würden die Grundgehälter einfach erhöht. Und überhaupt – die Begrenzung der Boni und der Managergehälter sei nur Werkeln am Symptom, es löse nicht das eigentliche Problem. Wie könne man die Blasen, die Gier und Exzesse überhaupt erst ermöglichen, verhindern? Er kritisiert, dass viele Banken zu groß geworden seien – „too big too fail“– und der oder die SteuerzahlerIn somit in die Bresche springen musste. Zu Recht moniert er, dass die Kartellbehören bei einer Fusion von zwei „Provinzblättern“ aufschreien, es im Bankensektor aber anscheinend laxer angegangen wird. Joffe plädiert dafür, die Marktmacht der Banken zu begrenzen, nur so könne gewährleistet werden, dass es nicht schon bald zum nächsten Crash komme.

Die Schweiz befindet sich mit dem Votum in guter Gesellschaft: Erst Ende Februar hatten sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten nach monatelangen Verhandlungen auf eine Deckelung der Bonuszahlungen für europäische Banker geeinigt. Ab 2014 darf die variable Vergütung, also Boni, Prämie & Co., maximal doppelt so hoch sein wie das feste Grundgehalt. Auch hier gibt es aber eine Ausnahme: Unter bestimmten Bedingungen können doppelt so hohe Vergütungen abgenickt werden – allerdings entscheiden darüber die Aktionäre. Sie haben bei den Entscheidungen eindeutig gewonnen.

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